
Energieberatung bedeutet effizientes Wohnen
Vor-Ort-Beratung
Die Vor-Ort-Beratung hat zum Ziel, die Energie sparsam zu verwenden und wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden vorzuschlagen.
Die Vor-Ort-Beratung fußt auf einem Kalkulationsverfahren, das den energetischen Ist- Zustand Ihres Gebäudes berechnet, wobei die thermische Hülle, die Heizungstechnik, die Warmwasserbereitung und die Lüftung einbezogen werden. Verschiedene Sanierungsmaßnahmen werden berechnet und Umsetzungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Einzelnen Sanierungsmaßnahmen (bspw. nur Dachboden, nur Außenhülle, nur Heizungstechnik, nur Fenster,nur Keller usw.) werden in sinnvolle Pakete zusammengefasst, wobei zusätzliche Informationen über speziell auf das Haus zugeschnittene Fördermaßnahmen enthalten sind.
Fördermittel
Für einige Förderprogramme der KFW-Bank ist dieser Vor-Ort-Beratungsbericht obligatorisch. Der Vor-Ort-Beratungsbericht selbst wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gefördert: für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 400,- Euro und für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten mit 500,- Euro. Die Zuschüsse dürfen jedoch nicht 50 Prozent der Beratungskosten übersteigen. Es müssen folgende Voraussetzung gegeben sein: - Die Wohnhäuser müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. - Der Bauantrag muss bis Ende 1994 gestellt oder die Bauanzeige genehmigt worden sein. - Mindestens 50 Prozent der Gebäudefläche muss ursprünglich zu Wohnzwecken geplant oder errichtet worden sein. Die Vor-Ort-Beratung darf nur durch eine/n zertifizierte/n Energieberater/in ausgeführt werden, die/der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) registriert ist. Die Energiesparberatung vor Ort enthält im Vertrag drei Phasen der Beratung: - Erfassung des Ist-Zustandes, vor allem der bautechnischen, bauphysikalischen und anlagentechnischen Gegebenheiten. - Erstellung eines umfassenden Beratungsberichtes mit Maßnahmenvorschlägen und dessen Wirtschaftlichkeitsberechnungen. - Persönliche Übergabe des Berichtes mit genauer Erläuterung zur Energie- und Heizkosteneinsparung. Genauere Informationen zu den einzelnen Richtlinien und Mindestanforderungen für den Vor-Ort-Beratungsbericht erhalten Sie unter folgender Internet-Adresse:
Für einige Förderprogramme der KFW-Bank ist dieser Vor-Ort-Beratungsbericht obligatorisch. Der Vor-Ort-Beratungsbericht selbst wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gefördert: für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 400,- Euro und für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten mit 500,- Euro. Die Zuschüsse dürfen jedoch nicht 50 Prozent der Beratungskosten übersteigen. Es müssen folgende Voraussetzung gegeben sein: - Die Wohnhäuser müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. - Der Bauantrag muss bis Ende 1994 gestellt oder die Bauanzeige genehmigt worden sein. - Mindestens 50 Prozent der Gebäudefläche muss ursprünglich zu Wohnzwecken geplant oder errichtet worden sein. Die Vor-Ort-Beratung darf nur durch eine/n zertifizierte/n Energieberater/in ausgeführt werden, die/der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) registriert ist. Die Energiesparberatung vor Ort enthält im Vertrag drei Phasen der Beratung: - Erfassung des Ist-Zustandes, vor allem der bautechnischen, bauphysikalischen und anlagentechnischen Gegebenheiten. - Erstellung eines umfassenden Beratungsberichtes mit Maßnahmenvorschlägen und dessen Wirtschaftlichkeitsberechnungen. - Persönliche Übergabe des Berichtes mit genauer Erläuterung zur Energie- und Heizkosteneinsparung. Genauere Informationen zu den einzelnen Richtlinien und Mindestanforderungen für den Vor-Ort-Beratungsbericht erhalten Sie unter folgender Internet-Adresse:
Weitere Kontaktmöglichkeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Mail:
energiesparberatung@bafa.bund.de Tel.: 06196 / 908-238; -262; -280; -282; -392; -650
Beratersuche
Einen Berater finden sie unter: www.energie-effizienz-experten.de
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